Gutachten zur Anhängelasterhöhung von 2.100 kg auf bis zu 2.500 kg, jedoch nicht mehr als das zulässige Gesamtgewicht, für Anhängerkupplungen mit einem D-Wert von 11,3 bis 12,28 kN oder mehr:
Maximale Anhängelast: von 2.100 kg auf bis zu 2.500 kg
Stützlast: 84 bis 100 kg
D-Wert: 11,3 bis 12,28 kN
Zulässiges Zuggesamtgewicht: bis zu 5.005 kg
Steigung: maximal 8 %
1. Bei Fahrzeugen mit Klasse M1 und N1 ist eine Anhängelasterhöhung bis zu 2.300 kg möglich, jedoch nicht mehr als das zulässige Gesamtgewicht.
2. Bei Fahrzeugen mit Klasse M1G, N1G und N1 ist eine Anhängelasterhöhung bis zu 2.500 kg möglich, jedoch nicht mehr als das zulässige Gesamtgewicht.
Besonderheiten: Da das Gutachten auf die Fahrgestellnummer ausgestellt wird, ist eine Rücknahme nicht möglich!
Versandkosten: 5,95 Euro inkl. Steuer per DPD
Um zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Anhängelasterhöhung bei Ihrem Fahrzeug möglich ist, oder im Fall einer Bestellung, benötigen wir von Ihnen unbedingt die folgenden Unterlagen bzw. die folgenden Angaben:
Bitte senden Sie uns die oben genannten Unterlagen bzw. Angaben per E-Mail an: info@mad-vertrieb.de.
Bei Fahrzeugen die nicht älter als 3 Monate sind und/oder nicht mehr als 1.000 km gelaufen haben, erhalten Sie das Gutachten auf Ihre Fahrgestellnummer ausgestellt, womit Sie den Fahrzeugschein beim Straßenverkehrsamt umschreiben lassen können.
Sollten die oben genannten Vorgaben bei Ihrem Fahrzeug nicht zutreffen, erhalten Sie eine Bestätigung vom TÜV SÜD, womit Sie Ihr Fahrzeug bei einer TÜV Prüfstelle nach §13 FZV abnehmen lassen können. Mit der TÜV Abnahme können Sie dann die Änderung Ihres Kfz-Scheins beim Staßenverkehrsamt vornehmen lassen. Bitte beachten Sie, dass bei dieser Variante noch die örtliche TÜV Gebühr anfällt.